AGB

1. Allgemeines

Verkauf und Lieferung jeglicher Waren an unsere Kunden erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und auch durch vorbehaltlose Bestätigung und Ausführung der Bestellung nicht Vertragsinhalt. Sie müssen vielmehr - ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung - von uns, der Bernd Schwegmann GmbH & Co. KG, Grafschaft, schriftlich bestätigt werden.

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Erst die Bestellung eines Kunden auf unser Angebot gilt als Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung der Bestellung in Textform zustande. Ausschließlich maßgebend für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes ist unsere Auftragsbestätigung. Fehlt diese und ist der Vertrag durch Ausführung der Bestellung zustande gekommen, so ist für den Vertragsgegenstand der Inhalt der Bestellung maßgebend; dies gilt nicht für die Vertragsbedingungen im Übrigen, für die Ziff. 1 Anwendung findet.

Bei Online-Bestellungen kommt der Vertrag nicht mit der von uns automatisch versandten Eingangsbestätigung, sondern ebenfalls erst mit unserer Bestätigung der Bestellung in Textform zustande.

 

3. Preise

Soweit nicht mit uns anders vereinbart, gelten die Preise ab Lieferwerk bzw. ab Lager einschließlich dortiger Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung sowie zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Änderungen von Zöllen, Steuern, Frachten, Energiekosten, Löhnen oder Rohstoffen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

 

4. Lieferung

Soweit nicht anders mit uns vereinbart, erfolgt der Transport der Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Die Einhaltung einer - in jedem Einzelfall ausdrücklich zu vereinbarenden - Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sind Verzögerungen vorhersehbar, werden wir diese dem Kunden so bald wie möglich mitteilen. Bei Überschreitung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist steht dem Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die mitgeteilte Verzögerungen und deren Ursache zu berücksichtigen hat, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser nicht bereits erfüllt wurde.

In Fällen höherer Gewalt oder von Betriebsstörungen unserer Zulieferer sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, wobei jegliche Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen sind.

Wird bei einer Bestellung auf Abruf die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist abgerufen, so steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass sie für den Kunden unzumutbar sind.

 

5. Zahlung

Soweit nicht anders mit uns vereinbart, sind Zahlungen an uns innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt bei uns eingehend, netto Kasse zu leisten.

Die - in jedem Einzelfall ausdrücklich zu vereinbarende - Annahme von Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Mängelansprüche und Haftung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bemisst sich die vertragliche Beschaffenheit unserer Produkte lediglich auf die Angaben in unseren jeweiligen Produktmerkblättern und Sicherheitsdatenblättern. Darüber hinausgehende Zusicherungen, insbesondere über die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden jeweils konkret beabsichtigten Einsatzzweck, werden von uns nicht abgegeben. Änderungen der Rezepturen unserer Produkte behalten wir uns frei vor, soweit sich dadurch deren vertragliche Beschaffenheit nicht oder lediglich in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändert. Geben wir Vorschläge oder Empfehlungen für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, so sind diese stets unverbindlich. Jeder Verarbeiter der Produkte hat diese im notwendigen Umfang auf ihre Eigenschaften und Eignung zu überprüfen und haftet selbst und unmittelbar dafür, dass die Verarbeitung keine gesetzlichen Vorschriften und keine Rechte Dritter verletzt.

Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Empfang der Ware mitzuteilen. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung. Verstreicht die Frist, so sind Mängelhaftungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, so leisten wir Nacherfüllung ausschließlich durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Die dem Kunden anlässlich der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie insbesondere Frachtkosten werden durch uns getragen, jedoch begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.

Im Übrigen haften wir entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist. Die zwingende Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, sind Haftungsansprüche ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden bestehenden und künftig noch entstehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten; die neuen Sachen werden unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit anderer, nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neu hergestellten Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Vermengung werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Sollte unser Eigentum trotzdem untergehen und der Kunde (Mit-) Eigentümer werden, so überträgt er uns schon jetzt sein Eigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen als Sicherheit.

Der Kunde darf über die Ware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung verfügen, dass er mit seinem Abnehmer ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt nach vorstehender Maßgabe vereinbart. Der Kunde tritt uns schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche alle ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer ab. Steht die Ware im Miteigentum von uns und weiteren Dritten, so tritt der Besteller an uns die Forderungen aus der Weiterveräußerung zu demjenigen Bruchteil ab, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb einzuziehen.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere eigenen Forderungen gegenüber dem Kunden um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Forderungen oder Waren nach unserer Wahl freigeben, bis die Überschreitung nicht mehr als 20% beträgt.

Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns zur sofortigen Verwertung der uns gewährten Sicherheiten. Wir sind berechtigt, jederzeit die Veräußerung oder den Verbrauch der in unserem Eigentum stehenden Ware zu untersagen und deren Herausgabe zu verlangen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderungen durch den Käufer gefährdet erscheint oder er gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Gegen diesen Anspruch kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht einwenden. Unter denselben Voraussetzungen sind wir zum Widerruf der Ermächtigungen zur Weiterveräußerung und Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Geltendmachung unseres Herausgaberechts und die Verwertung unserer Sicherheiten gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

8. Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde die gekaufte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweit zu veräußern oder die sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Unsere Ansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

 

9. Sonstige Bestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Erfüllungsort für Lieferungen das Lieferwerk bzw. unser Lager. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Grafschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl auch am Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

Das Vertragsverhältnis und alle daraus erwachsenden Streitigkeiten unterliegen - auch bei Auslandsaufträgen - deutschem Recht.

Die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Stand: 15. Juni 2011

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